1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu Grunde gelegt werden, so sind die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes zu beachten.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle zwischen GMC-I AT und deren Kunden/Auftraggebern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie für sämtliche weiteren Geschäfte. Subsidiär gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs“, herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs in der jeweils zu Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.3. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von GMC-I AT.
1.4. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen AGB im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann, und in welcher Form diese GMC-I AT zur Kenntnis gebracht wurden. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.
2. Angebot
2.1. Angebote von GMC-I AT gelten freibleibend, sofern nicht anders lautend.
2.2. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung von GMC-I AT weder Dritten zugänglich gemacht werden noch vervielfältigt werden.
3. Preise
3.1. Alle Preise sind unverbindliche Nettopreise in EURO und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
3.2. Bei Bestellungen unter EURO 100,00 fällt ein Mindermengenzuschlag von EURO 20,00 an.
3.3. Die Preise bzw. der Lieferumfang der Geräte oder Teile beinhaltet keine Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Schulung oder Ähnliches.
4. Vertragsabschluss
4.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn GMC-I AT nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat und/oder eine Leistung erbringt.
4.2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4.3. Im Falle der Zurückziehung eines Auftrages durch den Kunden ist GMC-I AT berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes bzw. bei nachweisbar größerem Aufwand, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
4.4. Kundenspezifisch bestellte und gefertigte Geräte können nicht storniert werden.
4.5. GMC-I AT ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass der Kunde über keine ausreichende Bonität verfügt.
5. Verpackung und Versand Verpackung und Versand werden, sofern keine gesonderten Lieferbedingungen vereinbart wurden, separat in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder per Post.
6. Zahlung
6.1. Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
7. Ausfuhr und Zolldokumente Für Versandinstruktionen die von den normalen Lieferbedingungen innerhalb Österreichs abweichen, z.B. erstellen eines IHK-Ursprungszeugnisses, erstellen eines fremdsprachigen Lieferscheins, ausstellen einer Versandausfuhrerklärung, usw., wird pro Dokument eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt GMC-I AT behält sich das Eigentum an sämtlichen von GMC-I AT gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von GMC-I AT berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu be- bzw. verarbeiten, zu vereinigen oder zu vermieten sowie zu verleihen.
9. Retourware Ware wird nur zurückgenommen, wenn vorher die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GMC-I AT vorliegt.
10. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für Neugeräte 6 Monate, sofern diese nicht in der Gerätebedienungsanleitung abweichend geregelt ist. Für reparierte bzw. ausgetauschte Geräte beträgt sie generell 6 Monate.
11. Haftung GMC-I AT haftet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, wenn eindeutig Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden. Die Haftungshöhe ist mit der Auftragssumme begrenzt.
12. Datenschutz Der Käufer willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für interne Verwaltungsarbeiten erforderlich ist. Der Käufer erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die METRAWATT International Gruppe (MWI Gruppe) verpflichtet sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur internationalen Einhaltung von Datenschutzrechten. Weitere Informationen finden Sie unter: Datenschutzerklärung
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist Wien. Allgemeine Geschäftsbedingungen GMC-Instruments Austria GmbH Stand: Juli 2019 (Kurzbezeichnung im Folgenden für GMC-Instruments Austria GmbH: „GMC-I AT“)